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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen  von Bayern Finanzservice


§ 1 Allgemeines

Bayern Finanzservice übermittelt Daten zwischen kreditsuchenden Personen und gewerblichen Kreditanbietern via Internet. Bayern Finanzservice stellt die softwaretechnischen Voraussetzungen zur Verfügung, um vermittlungswillige kreditsuchende Personen und Kreditanbieter mit ähnlichen Interessen und Vorstellungen zusammenzubringen. Kreditsuchenden Personen bietet Bayern Finanzservice ein kostenloses Kreditanfrageformular an. Die jeweiligen Daten der Vermittlungswilligen übermittelt Bayern Finanzservice an geeignete Kreditanbieter via Internet. Die Datenübermittlungen von Bayern Finanzservice beschränkt sich maximal auf den jeweiligen Bestand der erfassten Kreditanbieter. Ein Anspruch auf einen Mindestbestand an registrierten Kreditanbietern besteht nicht. Caschkredit24 bietet lediglich eine Dienstleistung an. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt in erster Linie von den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen vermittlungswilligen Kreditsuchenden ab. Bayern Finanzservice kann nicht für eine erfolgreiche Kontaktaufnahme und für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten der Kreditanbieter garantieren. Bayern Finanzservice schuldet lediglich das Bemühen um eine Kontaktvermittlung, nicht den Erfolg einer Kontaktvermittlung. Wir haften demzufolge nicht, falls mit den kontaktierten Kreditanbietern, eine Kreditvereinbarung nicht getroffen werden kann.

§ 2 Haftungsausschluss

Die Haftung von Bayern Finanzservice für irgendwelcher Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer aufgrund der Verwaltung oder Weiterleitung seiner Daten oder dem Erhalten fremder Daten entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Kunde versichert, daß die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn persönlich und seine aktuelle finanzielle Situation beschreiben. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir sind daher nicht haftbar zu machen für Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer durch die Falschangaben eines anderen Nutzers entstehen.

§ 3 Vermittlungsvergütung gemäß  § 16 Satz 1 Verbraucherkreditgestz

Wird dem Antragsteller ein Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt entstehen für den Antragsteller folgende Vergütungskosten:

Netto Kreditsumme bis 25.000 Euro   4,0 % Vermittlungsvergütung
Netto Kreditsumme ab  25.001 Euro   2,5 % Vermittlungsvergütung

Der Vermittlungsbetrag ist  zahlbar gemäß § 16 Satz 1 Verbraucherkreditgesetz . Die zu berechnende Höhe des Vermittlungsbetrages richtet sich nach dem Nettokreditbetrag, der vom einem Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird. Werden zusätzlich noch nachträglich bereits bestehende Kredite, die nicht anfänglich in den beantragten Kreditbetrag einberechnet waren, bei anderen Banken abgelöst, so werden diese nachträglich zum beantragten Kreditbetrag aufgerechnet. Eine Vermittlungsvergütung ergibt sich aus § 16 Satz 2 Verbraucherkreditgesetz.


§ 4 Vergütung durch Kreditgeber gemäß § 15 Absatz 1 Verbraucherkreditgesetz

Bayern Finanzservice erhält auch vom Kreditgeber eine Vermittlungsvergütung von 2 % des  Nettokreditbetrages.

§ 5Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Bayern Finanzservice jederzeit geändert werden. Jeder Kunde verpflichtet sich daher, sich ständig über Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Jeder Kunde bestätigt mit Absenden des Kreditanfrageformulars, diese Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und sie anzuerkennen.

§ 6 Datenverarbeitungsklausel

Der jeweilige Vermittlungswillige willigt ein, daß Bayern Finanzservice die von ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Die Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze und erfolgt, um die Vermittlung zu ermöglichen.
Bayern Finanzservice übermittelt in ihrem Ermessen diese Daten allein an gewerbliche Kreditanbieter.
Bayern Finanzservice stellt sicher, daß die personenbezogenen Daten des Kreditkunden gelöscht werden, sofern die weitere Speicherung nicht mehr notwendig ist. Der Vermittlungswillige wird über die gespeicherten Daten und deren Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt.



§ 7 Gerichtstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Straubing.

§ 8 Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen dadurch nicht berührt. Die Beteiligten haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftliche gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.
 

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