Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Bayern Finanzservice
§ 1 Allgemeines
Bayern Finanzservice übermittelt Daten zwischen
kreditsuchenden Personen und gewerblichen Kreditanbietern via Internet.
Bayern Finanzservice stellt die softwaretechnischen Voraussetzungen zur
Verfügung, um vermittlungswillige kreditsuchende Personen und Kreditanbieter mit
ähnlichen Interessen und Vorstellungen zusammenzubringen. Kreditsuchenden
Personen bietet Bayern Finanzservice ein kostenloses Kreditanfrageformular an.
Die jeweiligen Daten der Vermittlungswilligen übermittelt Bayern Finanzservice an
geeignete Kreditanbieter via Internet. Die Datenübermittlungen von
Bayern Finanzservice beschränkt sich maximal auf den jeweiligen Bestand der
erfassten Kreditanbieter. Ein Anspruch auf einen Mindestbestand an registrierten
Kreditanbietern besteht nicht. Caschkredit24 bietet lediglich eine
Dienstleistung an. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet. Dieser hängt in
erster Linie von den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen
vermittlungswilligen Kreditsuchenden ab. Bayern Finanzservice kann nicht für eine
erfolgreiche Kontaktaufnahme und für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Daten der Kreditanbieter garantieren. Bayern Finanzservice schuldet lediglich das
Bemühen um eine Kontaktvermittlung, nicht den Erfolg einer Kontaktvermittlung.
Wir haften demzufolge nicht, falls mit den kontaktierten Kreditanbietern, eine
Kreditvereinbarung nicht getroffen werden kann.
§ 2 Haftungsausschluss
Die Haftung von Bayern Finanzservice für irgendwelcher
Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen, die dem Nutzer aufgrund
der Verwaltung oder Weiterleitung seiner Daten oder dem Erhalten fremder Daten
entstehen, ist ausgeschlossen.
Der Kunde versichert, daß die angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und ihn
persönlich und seine aktuelle finanzielle Situation beschreiben. Der Kunde ist
für die Richtigkeit seiner Daten selbst verantwortlich. Wir sind daher nicht
haftbar zu machen für Schäden, Folgeschäden, Verluste oder Benachteiligungen,
die dem Nutzer durch die Falschangaben eines anderen Nutzers entstehen.
§ 3 Vermittlungsvergütung gemäß § 16 Satz 1
Verbraucherkreditgestz
Wird dem Antragsteller ein Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur
Verfügung gestellt entstehen für den Antragsteller folgende Vergütungskosten:
Netto Kreditsumme bis 25.000 Euro 4,0 % Vermittlungsvergütung
Netto Kreditsumme ab 25.001 Euro 2,5 % Vermittlungsvergütung
Der Vermittlungsbetrag ist zahlbar gemäß § 16 Satz 1
Verbraucherkreditgesetz . Die zu berechnende Höhe des
Vermittlungsbetrages richtet sich nach dem Nettokreditbetrag, der vom einem
Kreditgeber zur Verfügung gestellt wird. Werden zusätzlich noch nachträglich
bereits bestehende Kredite, die nicht anfänglich in den beantragten
Kreditbetrag einberechnet waren, bei anderen Banken abgelöst, so werden diese
nachträglich zum beantragten Kreditbetrag aufgerechnet. Eine
Vermittlungsvergütung ergibt sich aus § 16 Satz 2 Verbraucherkreditgesetz.
§ 4 Vergütung durch Kreditgeber gemäß § 15 Absatz 1 Verbraucherkreditgesetz
Bayern Finanzservice erhält auch vom Kreditgeber eine
Vermittlungsvergütung von 2 % des Nettokreditbetrages.
§ 5Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Bayern Finanzservice jederzeit
geändert werden. Jeder Kunde verpflichtet sich daher, sich ständig über
Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren. Jeder Kunde
bestätigt mit Absenden des Kreditanfrageformulars, diese Geschäftsbedingungen
gelesen zu haben und sie anzuerkennen.
§ 6 Datenverarbeitungsklausel
Der jeweilige Vermittlungswillige willigt ein, daß Bayern Finanzservice die von
ihm zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten verarbeitet. Die
Datenverarbeitung geschieht unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzgesetze
und erfolgt, um die Vermittlung zu ermöglichen.
Bayern Finanzservice übermittelt in ihrem Ermessen diese Daten allein an
gewerbliche Kreditanbieter.
Bayern Finanzservice stellt sicher, daß die personenbezogenen Daten des
Kreditkunden gelöscht werden, sofern die weitere Speicherung nicht mehr
notwendig ist. Der Vermittlungswillige wird über die gespeicherten Daten und
deren Weitergabe auf Anfrage Auskunft erteilt.
§ 7 Gerichtstand
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Erfüllungsort und
Gerichtsstand ist Straubing.
§ 8 Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur
Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen
dadurch nicht berührt. Die Beteiligten haben die unwirksame Klausel durch eine
wirtschaftliche gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.
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